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Hilfe bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Woher weiß ich, was ich brauche?
Wenn wir an Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht denken, dann denken wir an Krankenhäuser, Beatmungsmaschinen, Tod. Klar, es ist selbstverständlich, dass wir diese Gedanken schnell wieder von uns schieben wollen. Wer will schon über sein eigenes Ableben nachdenken. Doch Vollmachten haben in verschiedenen Lebensphasen eine wichtige Bedeutung – nicht nur im Krankheitsfall.
Was wäre wenn?
Wie sieht dein Leben aus? Was sind deine Pläne? Ein längerer Urlaub, ein Kuraufenthalt, Arbeiten im Ausland. Es gibt viele Gründe, warum wir uns temporär nicht selbst um unsere Rechtsgeschäfte kümmern können. Wenn es darum geht, dass jemand anderes für dich einspringen soll oder auch nur die Möglichkeit besteht, dass du in einem Auslandsaufenthalt mal darauf angewiesen bist, dass dich zuhause jemand gegenüber Behörden und Co. vertreten kann , dann macht es immer Sinn schon vorab eine Vollmacht auszusprechen und diese rechtssicher festzuhalten.
90% aller Menschen haben keine Vollmachten
Eine Vorsorgevollmacht kann also mehr sein als nur die Entscheidung über An- und Ausschalten der Geräte. Sie kann beschränkt werden auf Gesundheits- oder Vermögensvorsorge oder auch auf alle Bereiche deines Lebens ausgedehnt werden, einer sogenannten Generalvollmacht.
Gefahr Halbwissen:
- Nur wenn eine gültige Vollmacht vorliegt, darf die rechtliche Betreuung übernommen werden. Das gilt auch für deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin sowie Verwandte und andere Familienangehörige.
- Auch ohne Vollmacht, kann sich zum Beispiel dein Ehepartner zum gerichtlichen Betreuer bestellen lassen. Allerdings bedeutet dies für ihn einen erheblichen Mehraufwand und bei wichtigen Angelegenheiten kann er nicht selbstbestimmt handeln, sondern ist immer auf die Abstimmung mit dem Gericht angewiesen.
- Der Gedanke „Einmal machen, dann hab ich es weg.“ gilt nicht für Vollmachten. Du solltest dich schon jedes Jahr einmal kurz mit deiner Verfügung auseinandersetzen, um eventuelle Änderungen festzuhalten. Das macht Sinn, denn wer weiß schon, ob das was du heute entscheidest auch noch in 10 Jahren noch dein Wunsch ist. Hierbei kann dich dein Vorsorgeberater unterstützen und den Aufwand so gering wie möglich halten.
- Ja, du kannst auch einfach selbst hingehen und eine Vollmacht erstellen. Professionelle Hilfe ist hierbei aber in jedem Fall die bessere Wahl, damit deine individuellen Wünsche berücksichtigt werden und korrekt im Vorsorgeregister eingetragen werden. Dein Leben ist schließlich kein Standard-Werk!
Fachchinesisch:
Oft stellen wir fest, dass unsere Kundschaft Begrifflichkeiten durcheinanderbringt und nicht genau weiß, was gemeint ist. Deshalb hier die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich erklärt:
Vorsorgevollmacht: Sie ist, wie die Patientenverfügung, eine Willenserklärung. Erstreckt sie sich über sämtliche Geschäftsbereiche, dann spricht man von einer Generalvollmacht. Es können aber auch nur einzelne Bereiche festgelegt werden.
Patientenverfügung: Hier legst du deine Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreter medizinischer Behandlung fest.
Betreuungsverfügung: Mit dieser legst du fest, wer im Fall der Fälle für dich entscheiden soll – also die Betreuung deiner Rechtsgeschäfte übernimmt. Damit verhinderst du, dass das Gericht wohlmöglich einen fremden Betreuer oder eine fremde Betreuerin bestellt.
Gesamtvollmacht: Hierrunter fallen Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, welche von Privatpersonen ab 18 Jahren festgelegt werden kann.
Sorgerechtsverfügung: Das ist eine Anlage zur Vorsorgevollmacht, mit der du bestimmst, wer zum Beispiel im Falle deines Ablebens das Sorgerecht für deine Kinder übernehmen soll und zum Vormund bestellt wird. Dieses Dokument muss, anders als die anderen, handschriftlich erstellt werden.
„Wir wussten, dass bei meiner Frau über kurz oder lang eine größere OP anstehen würde. Uns war klar, dass das Thema Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht jetzt endlich mal angegangen werden muss. Viel zu lange hatten wir das auf die lange Bank geschoben! Sven hat uns hierbei sehr geholfen und einen tollen Partner vermittelt, der die Abwicklung schnell und vertrauensvoll durchgeführt hat.“
„Mein Bruder ist seit seiner Jugend chronisch krank und hat trotzdem nie eine Vorsorgevollmacht erstellt. Als er plötzlich ins Krankenhaus kam und lange Zeit auf der Intensivstation verbrachte, hat mir das auf jeden Fall die Betreuung erschwert. Es war ein langer und bürokratischer Weg. Zum Glück geht es ihm wieder gut und endlich hat er sich inzwischen auch selbst mit diesem Thema beschäftigt. Danke Sven für deine Unterstützung!“
Marc Emmerich & Sven Nolden
Deine langfristigen Partner für Versicherungs- und Finanzfragen in allen Lebenslagen
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