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Neu: Ab August 2018 Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter
Ab dem 01.08.2018 besteht eine Versicherungspflicht für Wohnimmobilienverwalter. Für alle Wohnimmobilienverwalter, die vor Inkrafttreten der Pflichtversicherung am 01.08.2018
schon tätig waren, gilt eine Übergangsregelung bis zum 01.03.2019. Die Pflichtversicherung wird es in der Deckungssummenvariante: 500.000 zweifach jahresmaximiert für Vermögensschäden geben.
Der Begriff des Wohnimmobilienverwalters wurde erst im Rahmen der neuen Pflichtversi-
cherung durch den Gesetzgeber geschaffen. Er fasst die Verwalter von Wohnungseigentü-
mergemeinschaften und sonstigen Mietwohnungen zusammen. Bisher gab es den Begriff
des Hausverwalters, der darüber hinaus auch die Verwaltung gewerblich genutzter Räume
und Flächen umfasste.